Mitglied werden

In 3 Schritten zum Mitglied im ASV Spaden

 

 

1. Aufnahmeantrag ausfüllen und absenden

 

2. Antwort abwarten, danach den Beitrag entsprechend der Mitteilung überweisen

 

3. Vereinspapiere und Erlaubnisschein entgegennehmen - Angeln gehen

 

Alle nötigen Unterlagen finden Sie unter Downloads.

 

 

 

Kosten der Neuaufnahme / Mitgliedschaft

 

Mitglieder bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres:
55,00€
Mitglieder ab Vollendung des 60. Lebensjahres: 60,00€
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 28,00€
Förderer des Vereines: mind. 28,00€
Aufnahmegebühr für Erwachsene: 100,00€

 

 

Weitere Kostenpunkte

 

Sportfischerlehrgang: (verpflichtend, falls nicht vorhanden) ca. 90.00€
Vereinsaufkleber: 1,00€
Schlüsselband: 2,00€
Vereinsnadel: 8,00€
Vereinsaufnäher: 4,50€

 

Wechseln Mitglieder, die als Förderer des Vereins in den Verein eintraten in den Status eines ordentlichen Mitgliedes, so wird nachträglich die Aufnahmegebühr und der anteilige Jahresbeitrag erhoben. Die Beiträge werden am 01.02. eines jeden Jahres per SEPA-Lastschrift eingezogen.

Für Neuaufnahmen ist die Teilnahme am SEPA-Einzugsverfahren verpflichtend.

 

 

Abgabe von Fangmeldungen

 

Fangmeldungen müssen bis zum 31.12. jeden Jahres beim Vorstand abgegeben werden. Erfolgt dies nicht, so wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben, die zum Jahresbeitrag addiert wird.
Die Rückgabe kann auch per E-Mail im PDF-Format an folgede Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet werden.

 

 

Arbeitsdienst

 

Laut der Satzung des ASV Spaden werden von den aktiven Mitgliedern (Jugendlichen und Erwachsenen bis einschließlich 60 Jahre) fünf Stunden Arbeitsdienst verlangt. Wer bis zum 30. September eintritt, muss den vollen Arbeitsdienst leisten. Wer danach eintritt, ist von der Arbeitsdienst-Verpflichtung für das laufende Kalenderjahr befreit.
Auf Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 14. Januar 2018 wird das Ausfallgeld für den Arbeitsdienst ab 2019 im Voraus mit dem Jahresbeitrag zusammen abgebucht. Nach Ableistung des Arbeitsdienstes wird das Geld erstattet.

 

 

Ersatzgebühr für nicht geleisteten Arbeitsdienst

 

Erwachsene:

max. 60,00€

entspricht 12,00€ pro nicht geleisteter Stunde

Jugendliche:

max. 15,00€

entspricht 3,00€ pro nicht geleisteter Stunde

 

 

Aufnahmeantrag

 

Der Aufnahmeantrag ist zu unterschreiben, mit den notwendigen Kopien und einem Passbild zu versehen postalisch an den 1. Vorsitzenden zu senden.  Nach dem Eingang wird der Vorstand den Aufnahmeantrag prüfen, gegebenenfalls weitere Unterlagen anfordern und sich im Anschluss mit dem Antragsteller in Verbindung setzen. Gemäß der Satzung des ASV Spaden e.V. von 1971 kann der Aufnahmeantrag ohne Angabe von Gründen vom Vorstand abgelehnt werden!

 

 

Austritt

 

Die Kündigung der Mitgliedschaft muss zur Wirksamkeit bis zum 30. September des Jahres schriftlich beim 1. Vorsitzenden vorliegen. Eine Bestätigung der Kündigung wird zugesandt, bei Einverständnis auch per E-Mail.

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