Die Ausgabe von Gastkarten für die Geeste ist für 2022 beendet. Im Frühjahr 2023 geht es weiter!
Die grünen Markierungen begrenzen den Angelbereich. Dieser ist durch Pumpwerke oder den Uferverlauf der Geeste in gerader Linie der einfliessenden Gräben begrenzt. Die Gräben selbst dürfen nicht beangelt werden.
- Der rot markierte Bereich der Abschnitte Geeste 2, 3 und 4 darf nicht beangelt werden!
- Beachten Sie das Schutzgebiet an der Schiffdorfer Stauschleuse!
- Im Einlauf des Elmloher Kanals darf nicht mehr geangelt werden!
- Die Weiden dürfen nicht befahren werden. Landwirtschaftlicher Verkehr hat Vorrang.
Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Ausgabe von Gastkarten sind ein gültiger Personalausweis und Nachweis der Sportfischerprüfung oder ein gültiger (Bundes-)Fischereischein.
Tageskarte (24 Stunden)
Kosten: 12,00 € |
Die Gastkarte gilt gleichzeitig als Ausnahmegnehmigung/Nachweis zum Befahren der Wirtschaftswege. |
Die Gastkarte kann jederzeit, ohne Erstattung eines möglichen Restguthabens eingezogen werden, wenn gegen die Auflagen/Bedingungen verstoßen wird. |
Ausgabestelle:
Angelgeschäft Fisherman`s Partner, Zur Hohen Lieth 11, Spaden |
Rückgabe von Fangmeldungen
Auf der Rückseite der Gastkarten finden Sie eine Fangmeldung. Bitte geben Sie die Fangliste an der Ausgabestelle zurück. Die Fangmeldungen können auch per E-Mail an fangmeldung(at)asv-spaden.de gesandt werden.
Für Mitglieder: Liste von Gastkarten anderer Vereine
In diesem Jahr können die Mitglieder des ASV Spaden wieder Gastkarten für Gewässer der anderen Vereine aus dem Bezirksverband Elbe-Weser ausleihen. Die Gastkarten können nach Absprache beim Vorstand in Empfang genommen werden. Die Bedingungen und Auflagen der Gastgeber sind zwingend zu beachten!
Die Liste der Gastkarten anderer Vereine finden Sie unter Downloads.